Der Verein
Mit der Gründungsversammlung am 3. November 1983 wurde der Verein „Brücke e. V. Delmenhorst“ durch verschiedene Vertreter der Jugendstrafrechtspflege und anderen engagierten Persönlichkeiten ins Leben gerufen. Damalige Zielsetzung des Vereins war die Betonung des Erziehungsgedankens des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durch das Angebot der Durchführung von pädagogisch begleiteten Arbeitsstunden.
Junge Menschen, die soziale Defizite aufweisen und strafrechtlich oder in einer sonstigen Weise sozial auffällig geworden sind, sollten sozialpädagogisch begleitet und gefördert werden. Die Gründung des Vereins hatte drei zentrale kriminalpolitische Überlegungen zur Basis:
